dem Photovoltaikanlagenbetreiber :

-im folgenden Anlagenbetreiber (AG) genannt-

  1. Vertragsgegenstand 

1.1 Technische Dienstleistung ( Überwachung, Inspektion, Wartung und 

technische Betriebsführung ) des AN an folgender PV-Anlage: 

(Bitte ausfüllen) 

Fernüberwachung

 

Der Kunde hat sicherzustellen, dass eine Internetverbindung vorhanden ist, bevor die Installation des Überwachungssystems beginnt.

Vertragsoptionen nach Wahl des AG 

Verlängerte Mindestlaufzeit mit Treuerabatt


Modulreinigung


  1. Leistungsumfang 

2.1 Der AN übernimmt die laufende Überwachung (bei Fernüberwachung) sowie die regelmäßige Wartung der Photovoltaikanlage ( nachfolgend auch PV-Anlage genannt) nach den Bestimmungen von Anlage 1 dieses Vertrages. Zur Anlage gehören folgende wesentliche Bestandteile: Solarmodule, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Solarkabel, Stringsammelboxen und Einspeisezähler. (Bitte beachten Sie, dass für die Fernüberwachung bereits ein 

Solar-Log zur Anlagenüberwachung vorhanden sein muss bzw. installiert werden muss!) 2.2 Darüber hinaus trägt der AN dafür Sorge, dass auftretende Störungen an der PV-Anlage nach gesonderter Beauftragung nach Maßgabe von Anlage 2 des vorliegenden Vertrages beseitigt werden. 2.3 Nach jeder Wartung sowie nach jeder Störungsbeseitigung erhält der AG ein 

Protokoll Über festgestellte Fehler oder Schäden und durchgeführte Arbeiten. Die Wartungsprotokolle werden in Form einer Checkliste erstellt. 2.4 Nicht vom Leistungsumfang dieses Vertrages umfasst sind: 

- die in Anlage 1 nicht enthaltenen Leistungen ; 

- die Zählerablesung zu allen Zwecken der Abrechnung der 

Einspeisevergütung ; - die Wartung von Anlagenteilen, die nach Unterschrift dieses Vertrages der PV-Anlage hinzugefügt werden. Eine Aufnahme in die Wartung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung; 

- Störungen, die durch Eingriffe durch den AG oder durch vom AG beauftragte Drittfirmen in die PV-Anlage verursacht werden; 

- Instandsetzungsarbeiten, die über die laufende Wartung oder 

Störungsbeseitigung hinausgehen und einer vollständigen oder teilweisen Neuerrichtung der PV-Anlage gleichkommen. Dies gilt beispielsweise für den Wiederaufbau nach Schäden durch Sturm, Hagel, Schneelast, Feuer oder Überspannung. 

  1. Voraussetzungen für den Eintritt der Leistungsverpflichtung des AN 3.1 Dem AN werden folgende Unterlagen zur Verfügung 

gestellt: 

- Wechselrichter- und Stringplan der betreffenden PV-Anlage 

- Inbetriebsetzungsprotokoll des Energieversorgungsunternehmens - Messprotokoll (Spannung DC-Seite) 

  1. Pflichten des AN

4.1 Installation einer Fernüberwachung (Solar-Log) gegen Kostenübernahme durch den AG, soweit noch nicht vorhanden (nur bei Wahl – Fernüberwachung). 

4.2 Überwachung/Wartung der PV-Anlage gemäß dem Leistungsumfang aus Anlage 1. 

  1. Laufzeit und Kündigung des Vertrages 

5.1 Dieser Vertrag wird am Tag seiner Unterzeichnung wirksam. Er hat eine Laufzeit von 2 Jahren, ab Unterschrift dieser Vereinbarung. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablaufdatum durch den AG oder den AN gekündigt wird. 

5.2 Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund muss darüber hinaus der Grund für die außerordentliche Kündigung im Kündigungsschreiben angegeben sein. 

Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor: 1. für den AG, wenn der AN seinen Leistungszusagen, nach zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachkommt, 

  1. für den AN, wenn der AG in Bezug auf eine oder mehrere vertragliche 

Pflichten eine erhebliche Vertragsverletzung begeht, 

  1. für beide Parteien, wenn über das Vermögen der jeweils anderen 

Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird oder die 

Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird; 

  1. für den AN, wenn der AG der in diesem Vertrag zugesicherten Vergütung, nach dreimaliger schriftlicher Mahnung des AN nicht nachkommt. 
  2. Vergütung 

6.1 Die Kosten der Fernüberwachung/ Wartung/Inspektion ergeben sich aus der jeweiligen 

Anlagengröße und staffeln sich folgendermaßen: 

kWp Wartung/Inspektion/Jahr Fernüberwachung/ Jahr

bis 10 250,00 € pauschal 70,00 € pauschal

10 -20 20,00 €/kWp 110,00 € pauschal

20 – 50 18,00 €/kWp 170,00 € pauschal

50 – 200 15,00 €/kWp 250,00 € pauschal

200 – 10.000 10,00 €/kWp 1,60 €/kWp



(Die Preise verstehen sich inkl. An- und Abfahrt und zzgl. MwSt.)

6.2 Die Fernüberwachung/Wartung/Inspektionspauschale wird 

Jährlich per Überweisung 

Die Vergütung ist spätestens 4 Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und ist für jedes neu anfallende Vertragsjahr zum 01.01 fällig. 

6.3 Separate und extra beauftragte Service- und Reparatureinsätze werden nach Material und Lohn gesondert abgerechnet und dem AG in Rechnung gestellt (Anlage 2) 6.4 Die Vergütung wird alle 2 Jahre entsprechend den Veränderungen des durch das statistische Bundesamt jeweils geführten Verbraucherindex angepasst. 

  1. Rechte und Pflichten 

7.1 Den Mitarbeitern und externen Beauftragten des AN ist während der üblichen Geschäftszeit Zutritt zu der PV-Anlage nach vorheriger Terminabsprache zu gestatten. 

7.2 Bei Fernüberwachung hat der AG auf seine Kosten einen DSL- Anschluss oder eine vergleichbare Internetverbindung einzurichten und zu unterhalten, über welche die Anwenderdaten für das Monitoring übertragen werden können. 

7.3 Der AN ist berechtigt, mit der Durchführung des Wartungsauftrages auch eine oder mehrere Firmen zu beschäftigen, die jedoch im Verhältnis zum AG nur als Subunternehmer des AN tätig werden. Gegenüber dem AG bleibt allein der AN aus dem Vertrag berechtigt und verpflichtet. 7.4 Für Mindererträge, die durch Wartungs- und Reparaturarbeiten entstehen, wird kein Ausgleich vorgenommen. Der AN haftet nur bei Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. 

  1. Rechtsnachfolge, Vertragsübertragung 

Der Verkauf der PV-Anlage an einen Dritten, die Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten auf einen Dritten oder Wechsel des Anlagenbetreibers begründen kein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Der AG verpflichtet sich, für den

Fall dass die PV-Anlage an Dritte verkauft wird bzw. ein Betreiberwechsel stattfindet, für die Übertragung dieses Vertrages auf den Erwerber Sorge zu tragen. 

  1. Schlussbestimmungen 

9.1 Vereinbarungen außerhalb dieses Vertrages wurden nicht getroffen. 

Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und dem Einverständnis beider Parteien. 

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, oder sollten sich in diesem Vertrag Lücken ergeben, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt werden. Die Vertragspartner haben sich vielmehr so zu verhalten, dass der angestrebte Zweck erreicht wird und alles zu tun, was erforderlich ist, damit die Teilnichtigkeit behoben wird. 

9.3 Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die 

Vertragsschließenden gewollt haben würden, sofern sie die Nichtigkeit oder die nicht getroffene Regelung bedacht hätten. 9.4 Rechtsgestaltende Erklärungen sowie Mitteilungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. 9.5 Gerichtsstand ist Ingolstadt, Erfüllungsort ist der Anlagenstandort. 

9.6 Die in diesem Vertrag verwendeten Überschriften dienen nur der besseren Übersicht. Sie können nicht zur Auslegung oder Interpretation verwendet werden. Es ist ihnen 

überhaupt kein rechtlicher Gehalt beizumessen. 

  1. Fernüberwachung/ Monitoring ( nur bei Auswahl Fernüberwachung) 

Fernüberwachung der Funktion und Leistung der 

3 x pro Woche

Anlage 

Überprüfung von Strings und Wechselrichtern auf 

3 x pro Woche

Ausfall 

Plausibilitätsprüfung von Fehlermeldungen 3 x pro Woche

Benachrichtigung des Kunden bei Störungen und 

Innerhalb der 

Beratung zur Erteilung des Auftrages zur 

Reaktionszeit

Störungsbeseitigung 



An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen findet keine Fernüberwachung statt. 

  1. Inspektion/Wartung der Anlage 
  2. a) Überprüfung mechanisch

Sichtprüfung der Moduloberflächen auf 

Beschädigungen, Unebenheiten, Verschmutzung und sonstigen Belag

1 x pro Jahr

Sichtprüfung des Modulrahmens auf 

Unregelmäßigkeiten und Beschädigungen

1 x pro Jahr



Überprüfung der Befestigung des Moduls an der Unterkonstruktion

1 x pro Jahr

Überprüfung der Unterkonstruktion auf 

Standfestigkeit und Korrosion

1 x pro Jahr

Kontrolle der Schutzeinrichtungen 

1 x pro Jahr

Sichtprüfung von Kabelpritschen und Kabelführungen auf der Dachseite

1 x pro Jahr

Sichtprüfung der Stringkabel auf 

Beschädigungen und Schädlingsverbiss

1 x pro Jahr

Sichtprüfung von eventuell vorhandenen 

Kabelverteilern und Anschlussboxen auf 

Beschädigung und Verformung 

Überprüfung der Wechselrichterbefestigung und Unterkonstruktion 

Überprüfung der Kabelwege 

1 x pro Jahr 

1 x pro Jahr 

1 x pro Jahr



  1. b) Überprüfung Elektro (Gleichstromseite) 

Stringprüfung jedes einzelnen Strings mit 

Erstellung eines Protokolls

1 x pro Jahr

Überprüfung des DC-Trennschalters auf sichere Funktion 

1 x pro Jahr



  1. c) Überprüfung Elektro (Wechselstromseite) 

Sichtprüfung Wechselrichter 

1 x pro Jahr

Aktive und passive Kühlung überprüfen und reinigen 

1 x pro Jahr

Sicherungskästen und Schraubverbindungen kontrollieren 

1 x pro Jahr

Schraubverbindungen und 

Anschlüsse/Anschlussklemmen nachziehen

1 x pro Jahr

Sicherungselemente auf festen Sitz prüfen 

1 x pro Jahr

Sichtprüfung elektrischer Leitungen auf Beschädigungen 

1 x pro Jahr



Funktionsprüfung Wechselrichter und Schutzabschaltung 1 x pro Jahr

Fehlerspeicher überprüfen 

1 x pro Jahr



Anlage 2 – Preisliste der Arbeiten (Gültig ab 01.01.2014) 

Störungsbeseitigung, Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten 

Stundensatz – Störungsbeseitigung 

80,00 €

Stundensatz – sonstige Arbeiten 

60,00 €

Reisekosten 

Halber Stundensatz zzgl. 0,50 €/ Kilometer

Ersatzteile 

Gemäß Angebot des AN

Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt.



Preisliste Reinigung von PV-Anlagen 

Gültig ab 01.01.2016* 

Reinigung - aufgeständert

 

bis 10 kWp 

2,65 €/m²

10 - 40 kWp 

1,75 €/m²

40 – 100 kWp 

1,40 €/m²

ab 100 kWp 

1,25 €/m²

Reinigung - dachparallel

 

bis 10 kWp 

2,50 €/m²



10 – 40 kWp 1,60 €/m² 40 – 100 kWp 1,25 €/m² ab 100 kWp 1,10 €/m² 

Beispiel: 

Modul - Mage Solar Powertec plus 240 poly: 0,992m x 1,64m =1,63m² Modul - First Solar FS3- Serie: 0,60m x 1,20m = 0,72 m² 

Modul - Heckert Solar NeMo P 250: 0,991m x 1,64m = 1,62 m² 

Reinigung Wechselrichter:

Die Reinigung von Wechselrichtern erfolgt nach den Vorgaben des jeweiligen Herstellers. 

Kosten pro Wechselrichter 

50,00 €