AGB der Firma HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH
Nicolaus‑Otto‑Ring 9, 85098 Großmehring
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Hass
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH (nachfolgend „HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH“), insbesondere für Beratung, Projektierung, Planung, Lieferung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpensystemen und sonstigen Bauleistungen.
2. Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich eine Beschränkung auf Unternehmer erfolgt.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss und konkludentes Handeln
1. Angebote von HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Ein Vertrag kommt zustande durch
- schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots von HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH durch den Kunden, oder
- Bestätigung eines von HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH übermittelten Auftragsdokuments, oder
- Terminvereinbarung in Textform und anschließende Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung (z.B. Vor‑Ort‑Besichtigung, telefonische Beratung, Projektierung, Planung), oder
- sonstiges konkludentes Handeln des Kunden, aus dem sich ergibt, dass er Leistungen von HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH entgeltlich in Anspruch nehmen möchte (z.B. Bereitstellung von Unterlagen zur Projektierung, Duldung von Planungs‑ oder Beratungsleistungen).
3. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass die in Anspruch genommenen Leistungen entgeltlich sind und die vereinbarte bzw. nach diesen AGB geschuldete Vergütung zu zahlen ist – auch dann, wenn am Ende kein Ausführungs‑ oder Werkvertrag über eine Anlage zustande kommt.
§ 3 Leistungsarten: Dienstleistung und Werkleistung
1. Beratungs‑, Planungs‑, Projektierungs‑, Gutachten‑, Vor‑Ort‑Besichtigungs‑ und telefonische Beratungsleistungen werden als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht; es wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet, sondern ein fachgerechtes Tätigwerden nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung allgemein anerkannten Stand der Technik.
2. Die Lieferung und Montage betriebsfertiger PV‑Anlagen, Wärmepumpensysteme und sonstiger baulicher Anlagen erfolgt in der Regel im Rahmen von Werkverträgen gemäß §§ 631 ff. BGB; Art und Umfang der Werkleistung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. der Auftragsbestätigung.
3. Projektierungs‑ und Planungsleistungen sind eigenständige, vergütungspflichtige Leistungen und werden unabhängig davon geschuldet, ob der Kunde die spätere Ausführung der Anlage oder Bauleistung durch HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH beauftragt.
§ 4 Leistungen und Preise
1. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.
2. Für typische Leistungen gelten – soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist – Preisrahmen, die in der jeweils aktuellen Preisliste oder im Angebot ausgewiesen werden (z.B. Vor‑Ort‑Besichtigung, technische Planung/Projektierung, Genehmigungsverfahren, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Gutachten, bauliche Anpassungen).
3. Die konkrete Vergütung wird im Angebot oder der Auftragsbestätigung festgelegt; diese geht etwaigen allgemeinen Preisangaben oder Rahmenpreisen vor.
4. Bauliche Anpassungen (z.B. Dachverstärkung, Dachsanierung, Anpassung der Unterkonstruktion) werden gesondert nach Aufwand oder als Pauschale vergütet; die Kosten werden dem Kunden vor Ausführung mitgeteilt.
§ 5 Telefonische Beratung
1. Telefonische Beratungen der HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH sind entgeltliche Dienstleistungen. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder einer vorab mitgeteilten Stunden‑ bzw. Zeittaktvergütung.
2. Soweit nicht anders vereinbart, gilt für telefonische Beratungen:
- Stundensatz: 100 EUR netto.
- Abrechnung in 15‑Minuten‑Taktungen; jede angefangene 15‑Minuten‑Einheit wird berechnet.
3. Vor Beginn der kostenpflichtigen telefonischen Beratung wird der Kunde über die Vergütung und den Abrechnungsmodus informiert; mit Fortsetzung des Gesprächs nach dieser Information bestätigt der Kunde den Abschluss eines entgeltlichen Dienstvertrages.
§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise angegeben sind.
2. Die Vergütung für Dienstleistungen (Beratung, Projektierung, Gutachten, Vor‑Ort‑Besichtigungen, telefonische Beratung) ist mit vollständiger Leistungserbringung fällig; HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen zu verlangen.
3. Bei Werkleistungen gelten die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Zahlungspläne (z.B. Anzahlung, Abschläge nach Baufortschritt, Schlussrechnung).
4. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 7 Zahlungsverzug, Verzugskosten und Rechtsverfolgung
1. Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb der in § 6 genannten Frist zahlt.
2. Im Verzugsfall ist HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu verlangen.
3. Gerät ein Unternehmer mit einer Entgeltforderung in Verzug, kann HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH zusätzlich eine Verzugspauschale in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB verlangen; die Pauschale wird auf weitergehende Schadensersatzansprüche angerechnet, soweit diese in Rechtsverfolgungskosten bestehen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH alle notwendigen und angemessenen Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung zu ersetzen, die durch den Zahlungsverzug entstehen, insbesondere Mahnkosten, Kosten eines seriösen Inkassodienstleisters sowie Rechtsanwaltskosten nach den gesetzlichen Vergütungssätzen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich waren.
5. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH bleiben unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde hat alle für Planung, Genehmigung und Ausführung erforderlichen Auskünfte vollständig und wahrheitsgemäß zu erteilen und die notwendigen Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen (z.B. Baupläne, Statik, Informationen zur bestehenden Elektroinstallation).
2. Der Kunde schafft rechtzeitig auf eigene Kosten alle baulichen Voraussetzungen für die Montage und Inbetriebnahme der Anlage bzw. Bauleistung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart (z.B. Dachzugang, Gerüst, statische Voraussetzungen, freie Flächen).
3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Fristen angemessen; Mehraufwand und Wartezeiten können nach den vereinbarten oder ortsüblichen Stundensätzen gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 9 Eigentumsvorbehalt (bei Kauf von Waren)
1. Gelieferte Waren (z.B. Module, Wechselrichter, Speicher, Unterkonstruktion, sonstige Komponenten) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH, soweit dies nach deutschem Recht zulässig ist.
2. Unternehmerkunden sind zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt; Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt an HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH abgetreten.
§ 10 Gewährleistung
1. Für Werkleistungen (z.B. Montage und Inbetriebnahme einer PV‑Anlage, Bauleistungen) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 634 ff. BGB, soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist.
2. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Werkleistungen 1 Jahr ab Abnahme, es sei denn, es handelt sich um Bauwerke oder um Werke, deren Erfolg in der Erbringung von Planungs‑ oder Überwachungsleistungen hierfür besteht; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Fristen.
3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
4. Bei Dienstleistungen (z.B. Beratung, Projektierung, Gutachten) bestehen keine werkvertraglichen Mängelrechte; es gelten die gesetzlichen Regelungen des Dienstvertragsrechts.
§ 11 Haftung
1. HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH haftet uneingeschränkt
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH ausgeschlossen.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH.
§ 12 Datenschutz
HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung, die auf Anfrage oder über die Website zur Verfügung gestellt wird.
§ 13 Abwerbung von Mitarbeitern (nur für Unternehmerkunden)
1. Unternehmerkunden verpflichten sich, während der Dauer der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach deren Beendigung keine Mitarbeiter von HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH durch gezielte persönliche Ansprache zum Zwecke der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses abzuwerben, es sei denn, HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH stimmt zuvor schriftlich zu.
2. Allgemeine Stellenausschreibungen sowie Initiativbewerbungen von Mitarbeitern gelten nicht als unzulässige Abwerbung.
3. Verstößt ein Unternehmerkunde schuldhaft gegen dieses Abwerbeverbot, ist HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen, deren Höhe im Einzelfall von HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH nach billigem Ermessen festgesetzt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern mit Verbrauchern Fernabsatzverträge oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge zustande kommen, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu. Hierüber wird der Verbraucher gesondert in Textform belehrt.
§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz der HS Bauprojekt und Vertriebs GmbH.
3. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Gerichtsstände, insbesondere für Verbraucher, bleiben unberührt.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.